Mitarbeiter & Vorsorge
GIB
GUMMI!
Mehr Sicherheit heute.
Mehr Freiheit morgen.
Mit deiner betrieblichen Altersversorgung machst du mehr aus deinem Geld.
Aus deinem Eigenbeitrag wird ein starker Vorsorgebeitrag – so funktioniert’s
Dein Eigenbeitrag von 75 € wird durch staatliche Vorteile und den Arbeitgeber aufgestockt.
* Beispielrechnung auf Basis einer Gehaltsabrechnung (Stand: 11/2026). Der Arbeitgeberzuschuss kann je nach Vereinbarung (mind. gesetzlich 15 %) abweichen.
So kann das auf der Gehaltsabrechnung aussehen
Die Beispielabrechnung macht sichtbar, wie sich Entgeltumwandlung und Zuschuss auf Nettoaufwand und Vorsorgebeitrag auswirken können.
Beispielwerte aus der vorliegenden Musterabrechnung. Individuelle Abrechnungen können abweichen.
Privat vs. betriebliche Vorsorge im Zahlenvergleich
Modellrechnung aus den vorliegenden Beispielunterlagen.
75 € / Monat
152,52 € / Monat
Modellrechnung; die Wertentwicklung ist nicht garantiert und kann niedriger oder höher ausfallen.
Je früher du beginnst, desto weniger musst du für dein Ziel selbst aufbringen.
Der Zeitfaktor kann einen großen Unterschied machen. Die individuelle Planung erfolgt anschließend persönlich.
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Was möchtest du wissen?
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Arbeitgeberwechsel?
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Arbeitgeberwechsel?
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
Seit 2005 mit Modifikationen in 2018 und 2026 gilt:
Der neue Arbeitgeber ist nach Arbeitsrecht verpflichtet, den Vertrag fortzuführen.
Sollte der neue Arbeitgeber mit einer anderen Versicherung zusammenarbeiten als Ihrer, organisieren wir für Sie die Kapitalübertragung des einen Anbieters auf den anderen.
Alternativ können Sie den Vertrag auch privat fortsetzen. Die Beitragshöhe können Sie dann frei wählen.
Elternzeit oder längere Krankheit?
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Elternzeit oder längere Krankheit?
Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?
Sie können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen.
Sie haben auch die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistung).
Eine Beitragsfreistellung ist jederzeit für einen bestimmten Zeitraum möglich. Die Wiederinkraftsetzung ist innerhalb von 36 Monaten möglich.
Beitrag reduzieren oder aussetzen?
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Beitrag reduzieren oder aussetzen?
Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?
Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung zum nächsten Monatsersten zu reduzieren bzw. einzustellen. Jedoch reduzieren sich dadurch Ihre Leistungen.
Was passiert im Todesfall?
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Was passiert im Todesfall?
Wer erhält Leistungen im Todesfall?
- Ihr/e Ehegatte/in bzw. Ihr/e Lebenspartner/in in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
- Ihre kindergeldberechtigten Kinder bis zu max. 25 Jahren.
- Ihr/e namentlich benannter Lebenspartner/in bzw. –gefährte/in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
- Falls keine Person vorhanden ist: Sterbegeld (max. 8.000 €) an die von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Einvernehmen benannten Berechtigten, ansonsten Ihre Erben.
Jetzt gib Gummi für deine Zukunft!
Finde in einem persönlichen Gespräch heraus, welche Möglichkeiten deine betriebliche Altersversorgung bietet.